So verhalten Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten

Kreditraten: So verhalten Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten

Geldprobleme sind vielen im Familien- und Freundeskreis peinlich. Scheuen Sie sich aber nicht, mit Ihrer Bank so schnell wie möglich zu sprechen, wenn absehbar ist, dass Sie die kommende und vielleicht auch weitere Kreditraten nicht aufbringen können. Für die Sachbearbeiter des Geldinstituts ist es das tägliche Brot. Die Deutsche Bank wird auch nicht in die Insolvenz schlittern, weil sie für ein oder zwei Monate auf Ihre Zahlung verzichten muss. Sie können dagegen teure Mahngebühren und dergleichen sparen, wenn Sie sich rechtzeitig melden. Vergessen wird man Ihre Rate ganz sicher nicht, denn die Zahlungseingänge werden automatisch überwacht.

Zahlungspausen vereinbaren oder Laufzeit strecken

Ideal sind Kreditverträge, die von vornherein optionale Zahlungspausen vorsehen. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, lassen sich in der Regel entsprechende Vereinbarungen im Nachhinein treffen. Der Kreditgeber hat kein Interesse daran, dass der Kredit insgesamt platzt und er dann Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen oder Sicherheiten verwerten muss. Die Frage ist, ob die Zahlungsschwierigkeiten vorübergehend sind oder ob sich Ihre Situation hinsichtlich Einkünften und Kosten dauerhaft geändert hat. Im zweiten Fall reicht eine Zahlungspause nicht aus. Es ist vielmehr eine längere Laufzeit mit niedrigeren Monatsraten erforderlich. Ist Ihre Bank dazu nicht bereit, müssen Sie umschulden und mit der neuen Kreditsumme die alten Verpflichtungen bezahlen. Dabei wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von einem Prozent der noch offenen Darlehenssumme fällig, die an den bisherigen Kreditgeber zu zahlen ist.

Versicherung informieren

Die Restschuldversicherung (Ratenkreditversicherung) wird zwar von Verbraucherschützern und Ratgeberportalen wie ratenkreditvergleichen.com insbesondere für Ratenkredite in geringer Höhe kritisch gesehen, kann bei wegbrechenden Einnahmen aber durchaus nützlich sein, wenn Sie sie bei der Kreditaufnahme abgeschlossen haben. Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen, ob es sich bei Ihrem Zahlungsproblem um einen Versicherungsfall handeln könnte. Informieren Sie im Zweifel immer den Versicherer – eine Ablehnung ist unproblematisch, der Verzicht auf eine Leistung, die Ihnen zusteht, wäre dagegen sehr ärgerlich. Versichert sind in der Regel Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Beruhen Ihre Probleme bei der Ratenzahlung dagegen auf unerwarteten Kosten, besteht dafür über die Restschuldversicherung keine Deckung. Vielleicht haben Sie aber einen anderen Versicherungsvertrag, den Sie in Anspruch nehmen können, zum Beispiel eine Reparaturkostenversicherung für Haushaltsgeräte oder eine erweiterte Fahrzeuggarantie.