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Darlehensvertrag
Darlehensarten - Darlehenskosten

Der Darlehensvertrag

Ein Darlehen wird umgangssprachlich auch als Kredit bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem der Kreditgeber dem Kreditnehmer einen bestimmten Betrag in Geld oder vertretbare Sachen vorübergehend zur Nutzung überlässt. Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld oder eine gleichwertige Sache zurückzugeben. Das Darlehens wird normalerweise gem. § 488 III BGB entgeltlich sein. Juristisch bestehen rechtliche Unterschiede zwischen einem Kredit und einem Darlehen. Dies geht aus §§ 488-490 BGB hervor. In der Praxis werden die beiden Begriffe jedoch weitestgehend von der Bevölkerung synonym verwendet. Bei Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart, welcher, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist, stets nach Ablauf eines Jahres zu zahlen ist. Ist die Laufzeit des Darlehens kürzer als ein Jahr, so sind die Zinsen bei der Rückzahlung des Darlehens zu entrichten gem. § 488 II BGB. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann eine zusätzliche Darlehensgebühr vereinbart werden. Diese kann sich nach der Höhe des Darlehens richten und ist von Bank zu Bank verschieden, auch wenn die Rechtssprechung in Deutschland diese seit 2014 diese faktisch nicht mehr zulässt. Dennoch wird empfohlen, vor Abschluss eines Darlehensvertrages, die Konditionen der jeweiligen Anbieter zu vergleichen. Über www.vertrag.de können zusätzliche Informationen bezüglich Darlehensverträge eingesehen werden.

Darlehensarten

Es können verschieden Darlehensarten unterschieden werden. Das endfällige Darlehen wird am Ende der Laufzeicontract-450t in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt. Das Annuitätendarlehen beinhaltet jährlich zu zahlende Raten, welche sich aus dem Zins und der Tilgung zusammensetzt. Dabei sind die Annuitäten immer gleich hoch. Am Anfang des Darlehensvertrages haben die Zinsen einen sehr hohen Anteil an den Annuitäten und die Tilgung einen geringen Anteil. Im späteren Verlauf des Darlehensvertrages ändern sich die prozentualen Verhältnisse. Die Tilgung hat einen höheren Anteil und die Zinsen bekommen einen immer kleineren Anteil an den Annuitäten. Wichtig hervorzuheben ist, dass die Gesamtsumme der Rate, die Annuität, immer unverändert hoch bleibt. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit kontinuierlich. Die erste Rate ist am höchsten und die späteren Raten werden immer geringer sein. Bei einem Ratenkredit bleiben die Tilgungsraten immer gleich, die Kreditzinsen sinken tilgungsbedingt. Bei einem partiarischen Darlehen erhält der Darlehensgeber zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung. Das Forwarddarlehen ist ein Annuitätendarlehen, bei dem die Summe erst nach einer festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt wird. Hiermit kann sich ein heute günstiges Zinsniveau für die Zukunft gesichert werden.

Darlehenskosten

Die Darlehenskosten stellen einen eigenen Punkt in einem Darlehensvertrag dar, welcher nicht vernachlässigt werden darf. Die Berechnung des Effektivzinses ist im Verhältnis zum Endverbraucher in § 6 Preisangabenverordnung bindend vorgeschrieben. Für eine genaue Berechnung lässt sich jedoch auch sehr gut die klassische Rentenrechnung einsetzen. Oftmals wird auch ein Disagio vereinbart. Dabei wird abhängig vom Darlehensgeber ein Abschlag auch als Damnum bezeichnet. Das Disagio stellt die vertraglich vereinbarte Differenz zwischen dem ursprünglichen Darlehensbetrag und dem bereitgestellten Darlehensbetrag dar. Diese Differenz wird als Prozentangabe in Bezug auf den Nominalbetrag des Darlehens vereinbart und festgelegt.  Damit ist der ausgezahlte Betrag geringer als der vertraglich vereinbarte. Rechtliche Einschränkungen sind aus Sicht des Darlehensgebers in diesem Falle dringend zu berücksichtigen, da ansonsten eine Rückforderungsmöglichkeit für den Darlehensnehmer bestehen kann. Muster für Darlehensverträge, wie sie auf http://www.vertrag.de/darlehensvertraege/ heruntergeladen werden können, sind daher für juristische Laien hilfreich.

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